Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Das Land Baden-Württemberg hat in seinem Kinderschutzgesetz vom März 2009 alle Eltern dazu verpflichtet, die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 bei ihren Kindern durchführen zu lassen.

Informationen über die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche finden Sie auf www.kinderaerzte-im-netz.de .

 

Vorsorgeuntersuchungen sind planbar und zeitaufwendig. Deshalb bitten wir um rechtzeitige Terminvereinbarung.

Jugendschutzuntersuchung

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen bei Beginn einer Ausbildung oder eines Arbeitsverhältnisses eine Jugendschutzuntersuchung nach § 32 JArbSchG (Erstuntersuchung) bzw. nach § 33 JArbSchG (Nachuntersuchung).

 

Den Untersuchungsberechtigungsschein und den entsprechenden Fragebogen erhalten Sie von uns bei der Terminvereinbarung.

Jurij Ciokan

Praxis für Kinder- u. Jugendmedizin

Obertorplatz 3, 72379 Hechingen

 

Telefon (07471) 93780

Praxisteam

Frau Judit Ciokan-Seifert
Frau Beata Udvarnoki
Frau Tanja Dosic